Microsoft Public License
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Diese Lizenz regelt die Verwendung der beiliegenden Software. Wenn Sie die Software verwenden, nehmen Sie diese Lizenz an. Falls Sie die Lizenz nicht annehmen, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu verwenden.
1. Definitionen
Die Begriffe „vervielfältigen“, „Vervielfältigung“, „Bearbeitungen“ und „Vertrieb“ haben hier die gleiche Bedeutung wie unter dem Urheberrechtsgesetz der USA.
Ein „Beitrag“ ist die ursprüngliche Software oder Hinzufügungen bzw. Änderungen der Software.
Ein „Mitwirkender“ ist eine Person, die ihren Beitrag unter dieser Lizenz vertreibt.
„Lizenzierte Patente“ sind die Patentansprüche eines Mitwirkenden, die sich direkt auf seinen Beitrag beziehen.
2. Gewährung von Rechten
(A) Gewährung von Rechten unter dem Urheberrecht - Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Lizenz, einschließlich der Lizenzbedingungen und ‑beschränkungen in Ziffer 3, gewährt Ihnen jeder Mitwirkende eine nicht ausschließliche, weltweite, lizenzgebührenfreie Urheberrechtslizenz, seinen Beitrag zu vervielfältigen, Bearbeitungen seines Beitrags zu erstellen und seinen Beitrag oder von Ihnen erstellte Bearbeitungen zu vertreiben.
(B) Patentgewährung - Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Lizenz, einschließlich der Lizenzbedingungen und ‑beschränkungen in Ziffer 3, gewährt Ihnen jeder Mitwirkende eine nicht ausschließliche, weltweite, lizenzgebührenfreie Lizenz unter seinen lizenzierten Patenten, seinen Beitrag in der Software oder Bearbeitungen des Beitrags in der Software anzufertigen, angefertigt zu haben, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und/oder anderweitig darüber zu verfügen.
3. Bedingungen und Beschränkungen
(A) Keine Markenlizenz - Diese Lizenz gewährt Ihnen keine Rechte, den Namen, das Logo oder Marken eines Mitwirkenden zu verwenden.
(B) Wenn Sie einen Patentanspruch gegen einen Mitwirkenden für Patente erheben, von denen Sie behaupten, dass sie durch die Software verletzt werden, endet Ihre Patentlizenz von dem entsprechenden an der Software Mitwirkenden automatisch.
(C) Wenn Sie Teile der Software vertreiben, sind Sie verpflichtet, alle in der Software vorhandenen Urheberrechts-, Patent- und Markenhinweise sowie alle Herkunftsangaben beizubehalten.
(D) Wenn Sie Teile der Software in Quellcodeform vertreiben, dürfen Sie dies nur unter dieser Lizenz tun, indem Sie Ihrem Beitrag eine vollständige Kopie dieser Lizenz beifügen. Wenn Sie Teile der Software in kompilierter oder Objektcodeform vertreiben, dürfen Sie dies nur unter einer Lizenz tun, die diese Lizenz einhält.
(E) Die Software wird „wie besehen“ lizenziert. Sie tragen das mit der Verwendung verbundene Risiko. Die Mitwirkenden gewähren keine ausdrücklichen Gewährleistungen oder Garantien. Möglicherweise haben Sie unter den örtlich anwendbaren Gesetzen zusätzliche Verbraucherrechte, die durch diese Lizenz nicht abgeändert werden können. Im durch das örtlich anwendbare Recht gestatteten Umfang schließen die Mitwirkenden konkludente Garantien der Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung von Rechten Dritter aus.