Öffentliche Ordner Eigenschaften > Nachrichtenübermittlungseinstellungen (Registerkarte) > Einschränkungen für die Nachrichtengröße

 

Gilt für: Exchange Server 2007 SP3, Exchange Server 2007 SP2, Exchange Server 2007 SP1

Letztes Änderungsdatum des Themas: 2007-08-24

Verwenden Sie das Dialogfeld Einschränkungen für die Nachrichtengröße, um die Größe von Nachrichten zu beschränken, die vom E-Mail-aktivierten Öffentlichen Ordner gesendet oder empfangen werden.

  • Die Größe für gesendete Nachrichten

    • Aktivieren Sie das Kontrollkästchen Maximale Nachrichtengröße (in KB), um eine Einschränkung für die Größe gesendeter Nachrichten für diesen E-Mail-aktivierten Öffentlichen Ordner zu konfigurieren. Geben Sie in das Textfeld die maximale Nachrichtengröße (in KB) ein, die der Öffentliche Ordner senden darf. Der Wertebereich reicht von 0 bis 2.097.151 KB.

    • Wenn der E-Mail-aktivierte Öffentliche Ordner versucht, eine Nachricht zu senden, die die angegebene Größe überschreitet, wird eine beschreibende Fehlermeldung angezeigt, und der Sendevorgang wird abgebrochen.

    • Deaktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, um alle Größeneinschränkungen für das Senden von Nachrichten zu entfernen.

  • Größe für empfangene Nachrichten

    • Aktivieren Sie das Kontrollkästchen Maximale Nachrichtengröße (in KB), um eine Einschränkung für die Größe empfangener Nachrichten für diesen E-Mail-aktivierten Öffentlichen Ordner zu konfigurieren. Geben Sie in das Textfeld die maximale Nachrichtengröße (in KB) ein, die der Öffentliche Ordner empfangen darf. Der Wertebereich reicht von 0 bis 2.097.151 KB.

    • Wenn ein Absender versucht, an diesen Öffentlichen Ordner eine Nachricht zu senden, die die angegebene Größe überschreitet, wird die Nachricht zusammen mit einer beschreibenden Fehlermeldung an den Absender zurückgeschickt.

    • Deaktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, um alle Größeneinschränkungen für das Empfangen von Nachrichten zu entfernen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu Öffentlichen Ordnern finden Sie unter den folgenden Themen: