Angeben des Kreuzkurses

Gilt für: Microsoft Dynamics AX 2012 R3, Microsoft Dynamics AX 2012 R2, Microsoft Dynamics AX 2012 Feature Pack, Microsoft Dynamics AX 2012

In diesem Thema wird der Zweck eines Kreuzkurses erklärt, und wie der Kreuzkurs angegeben wird, wenn Sie eine Zahlung mit einer Rechnung ausgleichen. Verwenden Sie einen Kreuzkurs, wenn alle folgenden Kriterien zutreffen:

  • Sie gleichen eine Zahlung mit einer Rechnung aus.

  • Die Zahlungsposition und die Rechnungsposition verwenden verschiedene Währungen.

  • Keine dieser Währungen ist die Buchhaltungswährung.

Beispielsweise ist die Buchhaltungswährung USD, die Rechnungswährung ist CAD, und die Zahlungswährung ist EUR. Mit dem Kreuzkurs können Sie einen Wechselkurs eingeben, um direkt zwischen CAD und EUR zu übersetzen, ohne in EUR zu übersetzen.

Beim Auswählen einer Rechnung und einer Primärzahlung besteht die Möglichkeit zum Eingeben eines Kreuzkurses für die Rechungsposition. Bei diesem Kreuzkurs handelt es sich um den Wechselkurs zwischen den Währungen zum Ausgleichsdatum.

  1. Klicken Sie auf Debitorenkonten > Häufig > Debitoren > Alle Debitoren.

    -oder-

    Klicken Sie auf Kreditorenkonten > Häufig > Kreditoren > Alle Kreditoren.

    -oder-

    Klicken Sie auf Beschaffung > Häufig > Kreditoren > Alle Kreditoren.

  2. Wählen Sie den Debitor oder Kreditor aus, dessen offene Posten ausgeglichen werden sollen.

  3. Klicken Sie auf der Listenseite Alle Debitoren auf Mahnen > Offene Buchungen ausgleichen.

    -oder-

    Klicken Sie auf der Listenseite Alle Kreditoren auf Rechnung > Offene Buchungen ausgleichen.

  4. Wählen Sie die Buchung aus, bei der es sich um die primäre Zahlung handelt, und klicken Sie auf Zahlung markieren. Das Kontrollkästchen in der Spalte Markieren wird aktiviert, und in der Spalte Primäre Zahlung wird ein Informationssymbol angezeigt.

  5. Geben Sie im Feld Kreuzkurs den Wechselkurs zwischen der Rechnungs- und der Zahlungswährung zum Ausgleichsdatum ein.

Siehe auch

Ausgleichen von Buchungen mit Zahlungen

Stornieren von Ausgleichen